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Ferienwohnung Schacht

Stornogebühren

Klassifiziert durch den deutschen Tourismusverband
4. Rücktritt des Gastes  4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Beherbungsbetriebs auf Bezahlung des vereinbarten  Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 4.2. Der Berherbergungsbetrieb hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft um eine  anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 4.3. Der Berherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter  Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Berherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu  bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller  Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe  oder Kurtaxe: Stornogebühren: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises danach 100% des Reisepreises 4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Berherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 4.7. Bei Buchungen über Buchungssysteme ist die Rücktrittserklärung aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.