© Alle Rechte vorbehalten! 2024 Copyright by Hannelore u. Dietmar Schacht, 38667 Bad Harzburg. Jede Art der Vervielfältigung, auszugsweise oder im Ganzen nur mit Genehmigung des Autors.
Ferienwohnung Schacht
Stornogebühren
4. Rücktritt des Gastes
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Beherbungsbetriebs auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der Berherbergungsbetrieb hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu
besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der Berherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Berherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu
bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe
oder Kurtaxe:
Stornogebühren:
•
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
•
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
•
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
•
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
•
danach 100% des Reisepreises
4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Berherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die
vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist
der Gast nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Bei Buchungen über Buchungssysteme ist die Rücktrittserklärung aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den
Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.